Während der Corona-Pandemie 2020 hatte die EU-Kommission der Lufthansa deutsche Milliardenhilfen genehmigt. Der Kommission seien dabei Fehler unterlaufen, urteilte das EU-Gericht. Gegen den Beschluss der Kommission hatten die Fluggesellschaften Ryanair und Condor geklagt. Gegen das Urteil kann vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.
Durch die vielen Reisebeschränkungen in der Pandemie waren zehntausende Arbeitsplätze bei der Lufthansa bedroht. Deswegen unterstützte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die größte deutsche Fluggesellschaft mit einem milliardenschweren Hilfspaket. Lufthansa musste sich im Gegenzug dazu verpflichten, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, also etwa Start- und Landerechte in Frankfurt und München an die Konkurrenz abzugeben. Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen im Umfang von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor vor dem EuGH mit einer Klage.
Der EuGH gab ihnen teilweise recht: Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Sie habe ohne Weiteres angenommen, dass die Lufthansa die in der Krise benötigten Finanzmittel nicht auch am Markt beschaffen könne. Außerdem habe sie keinen ausreichenden Anreiz für die Airline geschaffen, die Staatsbeteiligung schnellstmöglich zurückzukaufen und sie habe eine Marktmacht der Gesellschaft an einer Reihe von Flughäfen vereint. Darüber hinaus wurden Zusagen der Airline – vor allem die Abtretung von Flugrechte (Slots) – akzeptiert, die nicht gewährleisteten, dass ein „wirksamer Wettbewerb“ möglich sei.
Unklar ist, was die Entscheidung für den Luftfahrtkonzern bedeutet, sollte sie Bestand haben. Eine sofortige Rückzahlung fiele als Folge jedoch aus, denn Lufthansa hat die Hilfen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) schon getilgt.