Stärkung des sozialen Dialogs im grenzüberschreitenden Arbeiten in multinationalen Unternehmen

Richtlinie über Europäische Betriebsräte wird möglicherweise überarbeitet

12.04.2023

Die Kommission leitete am 11. April 2023 die erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zu einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte ein. Die Anhörung ist eine Reaktion auf die Forderung des Europäischen Parlaments von Februar 2023 die Richtlinie zu bearbeiten.

Kommission hat Anhörungen gestartet 

In der sechswöchigen Konsultation der europäischen Sozialpartner, sprich grenzüberschreitenden Gewerkschaften, sollen die Ansichten und Meinungen bezüglich der Notwendigkeit zur Überarbeitung der bisherigen Richtlinie oder zur Etablierung möglicher EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat eingeholt werden. Reagieren möchte die Kommission, unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und besseren Rechtsetzungen, mit einen entsprechenden Legislativvorschlag. 

Derzeitige Richtlinie und Funktion der Betriebsräte 

Die bisherige Richtlinie besagt, dass ein Verfahren zur Einrichtung von Unterrichtungs- und Anhörungsgremien zwischen der Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertreter:innen, wenn das Unternehmen mehr als 1000 Beschäftigte hat und in mindestens zwei Mitgliedsstaaten operiert. Evaluiert wurde die Richtlinie 2018 von der Europäischen Kommission welche zu dem Schluss kam, dass Europäische Betriebsräte von großer Relevanz binnen des länderübergreifenden Dialogs multinationaler Unternehmen sind und, dass sie den Mitgliedsstaaten Spielraum bei der Anpassung an ihre nationalen Systeme einräumen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Anhörung der Betriebsräte oder die Instrumente, mit denen die Vertretungen ihre Rechte durchsetzen können lückenhaft sind. Daraufhin forderte das Parlament die Kommission zum Einen dazu auf, den Ausbau der Fähigkeiten und Rechte der europäischen Betriebsräte zu stärken und zum Anderen die Zahl der Europäischen Betriebsräte unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitssbeziehungen in den Mitgliedsstaaten zu erhöhen. 

Die Europäischen Betriebsräte fördern ein gemeinsames Verständnis der länderübergreifenden Herausforderungen, mit denen multinationale Unternehmen konfrontiert sind und ziehen die Beschäftigten dieser Unternehmen in Entscheidungsprozesse mit ein. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Arbeitgeber:Innen und Arbeitnehmer:innen über Ländergrenzen hinweg zu stärken, einen Austausch über Probleme und Lösungen zu schaffen und diese umzusetzen. 

Europäische Betriebsräte ermöglichen einen wichtigen sozialen Dialog in großen multinationalen Unternehmen, was ausgewogene Lösungen gewährleistet und das Vertrauen und die Partnerschaft zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern fördert. Für die erfolgreiche Bewältigung der durch den digitalen und den ökologischen Wandel verursachten strukturellen Veränderungen ist dies von entscheidender Bedeutung. Wir begrüßen die Entschließung des Europäischen Parlaments und erwarten nun die Standpunkte der Sozialpartner, damit wir sicherstellen können, dass die Richtlinie über Europäische Betriebsräte auch in Zukunft ihren Zweck erfüllt.
Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte - 11.04.2023