Der EuGH hat in einem der derzeit größten Rechtsstreitigkeiten eine neue Entscheidung getroffen. Im Rahmen der Dieselabgasfälle entschied das Gericht, dass die Abgasreinigung bei Dieselmotoren bei normalen Temperaturen und die meiste Zeit des Jahres voll funktionieren muss. Das sogenannte Thermofenster, welches Volkswagen nach der Bekanntgabe des Diesel-Skandals einführte, sei unzulässig. Diese Abschalteinrichtungen, die Emissionen erst ab 15 Grad Celsius reinigen, lassen nach Ansicht des Gerichtes, die normalen Temperaturen, die über das Jahr in Europa herrschen, völlig außer Acht.
Die Rückabwicklung der Kaufverträge ist somit nicht ganz ausgeschlossen. In Deutschland sind zahlreiche Schadensersatzklagen von Diesel-Kunden anhängig, die auf die Verwendung von den besagten Thermofenstern beruhen. Nun muss das Urteil auch in Deutschland berücksichtigt werden.
Ein weiteres Urteil des EuGH zu Fragen bezüglich des Schadensersatzes steht noch aus.