Freihandelsabkommen mit Neuseeland

EU unterzeichnet Freihandelsabkommen mit Neuseeland

06.07.2022

Die EU hat am 30. Juni 2022 nach vier Jahren Verhandlungen ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland unterzeichnet, welches zu einem Abbau des Großteils der verbleibenden Zölle zwischen den beiden Handelspartner führen soll.

Betroffen davon sind beispielsweise die Zölle für europäische Autos und Textilien, die derzeit 5 bis 10 Prozent betragen und durch das Handelsabkommen vollständig abgeschafft werden. Insbesondere aber zeichnet sich das Abkommen dadurch aus, dass es sich bei diesem um das erste Abkommen handelt, dass den neu entwickelten Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung beinhaltet, zur Förderung von durchsetzbaren Nachhaltigkeitsbestimmungen. Beispielsweise enthält das Abkommen sanktionsfähige Verpflichtungen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens. Es enthält darüber hinaus verbindliche Bestimmungen über Arbeitsnormen und ein Kapitel über Handels- und Geschlechtergleichstellung. 

Laut dem Exekutiv-Vizepräsidenten der Kommission, Valdis Dombrovskis, sind dies die ,,ehrgeizigsten Nachhaltigkeitsbestimmungen, die jemals in ein Handelsabkommen aufgenommen wurden’‘. Die Verpflichtungen sollen durch Sanktionen durchgesetzt werden. Das Handelsabkommen muss, um in Kraft zu treten, vom Europäischen Parlament sowie von den Wirtschaftsminister:innen der 27 EU-Mitgliedstaaten angenommen werden.

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