EuGH-Urteil vom 21.12.2021 in den verbundenen Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20, C395/20
Nachdem mehrere deutsche und österreicherische Fluggäste gegen Fluggesellschaften wie unter anderem Eurowings und Corendon Airlines vor den nationalen Gerichten geklagt hatten, hat der EuGH über die Rechtsstreitigkeiten entschieden.
Die Fluggeselschaften müssen laut dem veröffentlichten Urteil vom 21. Dezember 2021 eine Ausgleichsanspruch zahlen, wenn sie nicht rechtzeitig über die Verschiebung informieren und die Vorverlegung mehr als eine Stunde beträgt. Eine solche Verschiebung ist insoweit als erheblich anzusehen, da der Fluggast keine Möglichkeit mehr hat frei über seine Zeit zu verfügen. Folglich ist er gezwungen ,,große Anstrengungen'' zu unternehmen, um rechtzeitig zur vorverlegten Flugzeit am Flughafen zu sein. Die Fluggeselschaften müssen in einem solchen Fall stets den Gesamtbetrag ersatten.
Die nationalen Gerichte müssen diese Entscheidung nun umsetzen.
Weitere Informationen finde Sie unter: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/eugh-fluggastrechte-flugvorverlegung-101.html und https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-12/cp210226de.pdf