Im Rahmen der „Interrail-Aktion“ 2026 sollen 250 Interrail-Tickets an junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren mit Hauptwohnsitz in Hamburg vergeben werden. Diesen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, die Europäische Union zu erkunden, neue Erfahrungen und Begegnungen zu machen, ein Gefühl für den europäischen Gedanken zu entwickeln und diese Erfahrungen durch Reiseberichte und Fotos festzuhalten, um diese mit anderen teilen zu können.
Die folgenden Teilnahmebedingungen richten sich an Teilnehmende der „Interrail-Aktion“ 2026, die im Bewerbungsverfahren für den Erhalt eines Interrail-Tickets ausgewählt worden sind:
Voraussetzung für die Auskehrung eines Interrail-Tickets ist, dass Teilnehmende nach Inanspruchnahme des Tickets einen Erlebnisbericht und ein Foto (nachfolgend „Beiträge“) anfertigen und diese Inhalte dem Veranstalter zur Verfügung stellen. Einzelheiten hierzu werden in den Punkten 3., 4., und 5. der Teilnahmebedingungen geregelt. Die Verpflichtung zur Erstellung und Zur-Verfügung-Stellung der Beiträge ist wesentlicher Bestandteil für den Erhalt eines Tickets im Rahmen der „Interrail-Aktion“ 2026. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass die Erbringung der Beiträge als wesentliche Gegenleistung für den Erhalt des Interrail-Tickets anzusehen ist.
Die Ticketannahme erfolgt über ein Teilnahme-Formular, das mit der Benachrichtigung über die Auswahl in der Ziehung versandt wird. Die Rückmeldung zur Annahme muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Hat der Veranstalter nach sieben Tagen keine Rückmeldung von Teilnehmenden, die für den Erhalt eines Tickets ausgewählt wurden, erhalten, führt dies zum Ausschluss von der „Interrail-Aktion“ 2026 und das Ticket wird dann in einem Nachrückverfahren der nächsten Person angeboten, die für den Erhalt eines Tickets ausgewählt worden ist.
Teilnehmende, die ein Ticket annehmen, erklären sich bereit, nach Inanspruchnahme des Tickets einen Erlebnisbericht über die Reise zu verfassen und dem Veranstalter per E-Mail in Textform zukommen zu lassen. Der Erlebnisbericht muss von dem Teilnehmenden selbst verfasst sein. Er darf keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen Inhalte enthalten.
Teilnehmende, die ein Ticket annehmen, erklären sich bereit im Zusammenhang mit der Nutzung des Interrail-Tickets ein Foto zu der Reise anzufertigen und dem Veranstalter zusammen mit dem Erlebnisbericht per E-Mail zu übermitteln.
Das Foto muss selbst aufgenommen werden. Sind auf dem Foto neben dem Teilnehmenden weitere Personen erkennbar abgebildet, hat dieser sicherzustellen, dass betreffende Personen mit der Verwendung gem. Punkt 5. einverstanden sind. Der Veranstalter übernimmt insoweit keine Haftung.
Teilnehmende, die ein Ticket annehmen, räumen dem Veranstalter mit der Übermittlung der Beiträge ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizensierbares Nutzungsrecht an den Beiträgen ein, das folgende Nutzungsarten umfasst:
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt ohne gesonderte Vergütung; die Gegenleistung besteht in der Auskehrung des Interrail-Tickets.
Teilenehmende, die ein Interrail-Ticket erhalten haben erklären sich bereit, im Falle der Nichtinanspruchnahme des erhaltenen Interrail-Tickets das Ticket nicht zu aktivieren und dies zeitnah der Europa-Union Hamburg e.V. zu melden.
Zusätzlich werden alle Teilnehmenden, die ein Interrail-Ticket erhalten haben zu einem Abschlussevent und zu einem Vorbereitungsworkshop des Veranstalters eingeladen.
Das Ticket berechtigt Gewinnerinnen und Gewinner dazu, an insgesamt sieben Reisetagen mit berechtigten Transportmitteln der 2. Klasse einen Monat lang durch Europa zu reisen. Wer ein Ticket gewinnt, muss die Reise innerhalb von elf Monaten antreten. Die gewonnenen Tickets dürfen weder veräußert noch rückerstattet werden.
Im Auftrag der Senatskanzlei stellt die Europa-Union Hamburg e.V. lediglich die Interrail-Tickets zur Verfügung. Alle übrigen mit der Reise verbundenen Kosten (z.B. Übernachtung, Verpflegung, Sitzplatzreservierungen) müssen die Reisenden selbst tragen.
Die Europa-Union Hamburg e.V. und die Freie und Hansestadt Hamburg übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Schäden oder sonstige Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Reise entstehen. Reisende sind selbstständig dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sie die notwendigen Reisepapiere (z.B. Personalausweis, Reisepass, Visa) in gültiger Form mit sich führen. Auch die Information über gegebenenfalls geltende Reisebeschränkungen bzw. besondere Reisevorschriften fällt in die Eigenverantwortlichkeit der Reisenden. Die Europa-Union Hamburg e.V. und die Freie und Hansestadt Hamburg haften nicht, wenn die Reise z.B. aufgrund der obengenannten Gründe nicht stattfinden bzw. nicht fortgesetzt werden kann.
Reisende sind selbst dafür verantwortlich, sich um ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland (bspw. Kranken- und Unfallversicherung) zu kümmern.
Im Rahmen der Ticktetvergabe bei der „Interrail-Aktion“ 2026 werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet. Es gelten die hier abrufbaren [Datenschutzhinweise für die Ticketvergabe bei der „Interrail-Aktion“ 2026].