In der Bürgerschaft wird die Bevölkerung durch gewählte Abgeordnete repräsentiert. Da Hamburg ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eine Kommune ist, fungiert die Hamburgische Bürgerschaft nicht nur als Landesparlament, sondern sie nimmt auch die für eine Kommunalvertretung typischen Aufgaben wahr. Die Sitzungen der Bürgerschaft sind öffentlich. Die Bürgerschaft besitzt eine Gesetzgebungsfunktion, wählt den/die erste:n Bürgermeister:in und ist Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts,
Fünf Fraktionen sowie vier fraktionslose Abgeordneten sind innerhalb der aktuellen Legislaturperiode Teil der Hamburgischen Bürgerschaft.