Die Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union und hat das alleinige Initiativrecht inne. Aufgabe der Kommission ist es, Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften zu erarbeiten und darüber zu wachen, dass diese umgesetzt und die europäischen Verträge eingehalten werden. Außerdem leitet sie die Tagesgeschäfte der EU und sichert die Belange der Europäischen Union.
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissar:innen, wobei jedes Mitgliedsland eine Kommissar:in entsendet. Obwohl sie von ihnen ernannt sind, sind die Kommissar:innen von den nationalen Regierungen unabhängig. Die Kommissionsmitglieder vertreten nicht ihre Länder, sondern handeln im Interesse der gesamten Europäische Union. Jede Kommissar:in ist für ein bestimmtes Ressort zuständig.
Die Kommission wird von der Kommissionspräsident:in geleitet, welche:r alle fünf Jahre vom Europäischen Rat nach den Europawahlen gewählt wird. Nach Artikel 17 des EU-Vertrags muss der Europäische Rat hierbei das Ergebnis der Europawahl "berücksichtigen".
Bevor eine neue Kommission die Arbeit aufnehmen kann, muss das Parlament der Zusammensetzung zustimmen. Hat es Einwände, kann das Parlament die Kommission als Ganzes ablehnen, jedoch nicht einzelne Kommissar:innen.
Die Arbeit der Kommission wird von etwa 25.000 Beamten unterstützt. Ihr Sitz ist in Brüssel.
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Letzte Aktualisierung: 19.03.2024