Die 353 Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vertreten die wichtigsten Interessengruppen der EU wie Arbeitgeber:innen, Gewerkschaften, Verbraucher:innen und Umweltschützer:innen. Der Ausschuss nimmt Stellung zu EU-Rechtsetzungsvorschlägen in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Berufsausbildung usw. Der Ausschuss wurde 1957 eingerichtet und ist ein beratendes Organ der Europäischen Union. Zu diesem Zweck erarbeitet der Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Legislativvorschlägen und behandelt in Initiativstellungnahmen weitere Themen, die seiner Meinung nach aufgegriffen werden sollten. Eine der wichtigsten Aufgaben des Ausschusses ist es, eine "Brücke" zwischen den EU-Institutionen und der "organisierten Zivilgesellschaft" zu schlagen. Er fördert die partizipative Demokratie in der EU und die Rolle der organisierten Zivilgesellschaft durch den Aufbau eines "strukturierten Dialogs" mit den sie vertretenden Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten und in anderen Ländern weltweit.
Webseite des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses.