Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26. Februar 2026 entschieden, dass der vollständige Entzug der Sendelizenz für den unabhängigen Radiosender "Klubradio" nicht mit dem Unionsrecht vereinbar war. Nach Auffassung des EuGH reichten die von der ungarischen Aufsicht beanstandeten Mängel nur als formale Unregelmäßigkeiten. Ein permanenter Lizenzverlust sei deshalb unverhältnismäßig und berühre die in der Charta der Grundrechte geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit.
Hintergrund des Verfahrens ist die Ablehnung einer Frequenzverlängerung durch die nationale Medienbehörde, woraufhin Klubradio seit 2021 nur noch online sendet. Die Europäische Kommission hatte den Vorgang als Teil eines größeren Musters möglicher Einschränkungen unabhängiger Medien in Ungarn gerügt und den Weg zur Klärung vor den EuGH eröffnet. Das Urteil bestätigt die Rechtsauffassung der Kommission und verpflichtet die Behörden in Budapest, die Entscheidung zu beachten.
Rechtlich betonte das Gericht die Bedeutung objektiver, transparenter und nicht-diskriminierender Vergabekriterien bei Funkfrequenzen. Maßnahmen, die das Fortbestehen eines Medienbetriebs auf Basis bloßer Formfehler beenden, entsprechen demnach nicht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip des EU-Rechts. Die Entscheidung macht deutlich, dass nationale Eingriffe in Medienmärkte einer strengen Kontrolle durch die Union unterliegen.
Politisch verschärft das Urteil die Auseinandersetzung zwischen Brüssel und der ungarischen Regierung, die wiederholt für ihr Vorgehen gegenüber kritischen Medien und anderen Institutionen kritisiert wird. Beobachter erwarten nun, dass die Europäische Kommission die Umsetzung des Urteils überwacht und gegebenenfalls weitere Schritte prüft, sollte Budapest nicht „unverzüglich“ handeln.
Für die Medienlandschaft in der Europäischen Union ist das Urteil bedeutsam: Es unterstreicht den Schutz journalistischer Vielfalt und setzt ein klares Zeichen gegen weitreichende Sanktionen nationaler Aufsichtsinstanzen, wenn diese nicht durch gewichtige und nachvollziehbare Gründe gedeckt sind. Wie die ungarische Regierung konkret auf die Entscheidung reagiert, wird die weitere Debatte über Medienfreiheit und Rechtsstaatlichkeit in Europa prägen.