Am 19. August 2022 hat die Europäische Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung genehmigt, mit der energieintensive Unternehmen für höhere Strompreise aufgrund indirekter Emissionskosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) teilweise entschädigt werden sollen.
Die von Deutschland angemeldete Regelung mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 27,5 Mrd. EUR soll einen Teil der höheren Strompreise abdecken, die sich aus den Auswirkungen der CO2-Preise auf die Stromerzeugungskosten (sogenannte „indirekte Emissionskosten“) im Zeitraum 2021 bis 2030 ergeben. Durch die Beihilferegelung soll die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen verringert werden, die mit einer Verlegung von Produktionskapazitäten in Länder außerhalb der EU mit weniger ehrgeizigen Klimazielen einhergehen würde. Im Falle einer solchen Abwanderung würde der Schadstoffausstoß weltweit gesehen zunehmen.
Die Beihilfe soll auch aktiv dabei unterstützen, dass weiterhin in erneuerbare Energien investiert wird. Eine Option, um als Unternehmen für die finanzielle Unterstützung in Betracht zu kommen ist, dass man mindestens 30 % des Stromverbrauches aus erneuerbaren Energiequellen deckt. Zusätzlich dazu sollen diese Unternehmen bis 2023 ihre Investitionen so tätigen, dass mindestens 50% des Beihilfebeitrages in die Umsetzung von im Energiemanagementsystem aufgeführten wirtschaftlich tragbaren Maßnahmen oder in die Dekarbonisierung ihres Produktionsprozesses investiert wird.
Mit dieser Regelung will die Komission ihrem Ziel Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, festgelegt im europäischen Green Deal von 2019, ein Stück näher kommen.
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