EU-Experten:innengruppe zur Nutzung sozialer Medien

Wie Europa Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser schützen will

15.07.2026

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet rückt zunehmend in den Mittelpunkt der europäischen Digitalpolitik. Zwei aktuelle Initiativen zeigen den Kurswechsel der EU: Künftig sollen nicht nur problematische Inhalte, sondern auch die Gestaltung und Geschäftsmodelle großer Plattformen stärker reguliert werden.

Von der Inhaltskontrolle zur Plattformregulierung

Die Frage, wie Kinder und Jugendliche im Internet wirksam geschützt werden können, entwickelt sich zunehmend zu einem der zentralen Themen der europäischen Digitalpolitik. Während die Europäische Union in den vergangenen Jahren vor allem gegen Hassrede, Desinformation oder illegale Inhalte vorging, richtet sich der Blick nun stärker auf die Gestaltung sozialer Netzwerke selbst. Im Mittelpunkt steht dabei nicht mehr allein die Frage, welche Inhalte Minderjährige sehen dürfen, sondern auch, wie Plattformen ihre Nutzerinnen und Nutzer möglichst lange an den Bildschirm binden – und welche Auswirkungen dies auf die psychische Gesundheit haben kann.

Diese Entwicklung spiegelt sich in zwei aktuellen Initiativen wider. Zum einen hat eine von der Europäischen Kommission eingesetzte Expertengruppe Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz im Internet vorgelegt. Zum anderen wirft die Kommission Meta vorläufig vor, mit der Gestaltung von Facebook und Instagram gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) zu verstoßen. Beide Entwicklungen verdeutlichen einen grundlegenden Wandel: Die EU will nicht mehr nur problematische Inhalte regulieren, sondern zunehmend auch das Geschäftsmodell und die Gestaltung digitaler Plattformen.

Ein europaweiter Rahmen statt nationaler Alleingänge

Ausgangspunkt der aktuellen Debatte ist der Bericht einer unabhängigen Expertengruppe, die von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Empfehlungen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet beauftragt wurde. Die Fachleute sprechen sich dafür aus, den Zugang zu sozialen Medien für Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich zu beschränken. Eine Nutzung soll bis zu diesem Alter nur unter elterlicher Aufsicht oder im pädagogischen Kontext und zeitlich begrenzt möglich sein. Ab dem 13. Lebensjahr soll der Zugang schrittweise erweitert werden – allerdings nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und mit altersgerechten Funktionen. Gleichzeitig betonen die Experten, dass Mitgliedstaaten auch höhere Altersgrenzen festlegen können, wenn sie dies für erforderlich halten.

Mehrere Mitgliedstaaten treiben bereits eigene Regelungen voran. Frankreich will die Nutzung sozialer Medien für unter 15-Jährige einschränken, Spanien diskutiert eine Altersgrenze von 16 Jahren und auch Dänemark, Griechenland sowie Österreich arbeiten an entsprechenden Konzepten. Die Europäische Kommission warnt jedoch vor einem Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Vorschriften. Große Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder Snapchat agieren europaweit. Deshalb könnten verbindliche Vorgaben zur Altersüberprüfung oder zum Plattformdesign letztlich nur auf europäischer Ebene wirksam durchgesetzt werden.

Nicht die Inhalte, sondern das Design steht im Fokus

Noch weitreichender als die Debatte über Altersgrenzen ist jedoch die Frage, wie soziale Netzwerke selbst gestaltet sein dürfen. Die Europäische Kommission hat im Juli 2026 vorläufig festgestellt, dass Meta bei Facebook und Instagram die Risiken sogenannter suchterzeugender Gestaltung nicht ausreichend berücksichtigt habe. Konkret geht es um Funktionen wie das endlose Scrollen, automatisch startende Videos, Push-Benachrichtigungen und stark personalisierte Empfehlungssysteme. Nach Auffassung der Kommission können diese Mechanismen dazu beitragen, dass Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere Kinder und Jugendliche – deutlich länger auf den Plattformen bleiben und ein zwanghaftes Nutzungsverhalten entwickeln.

Die Kommission kommt zudem zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen von Meta nicht ausreichen. Bildschirmzeit-Erinnerungen ließen sich leicht deaktivieren, elterliche Kontrollfunktionen seien oft zu kompliziert und Hinweise auf Hilfsangebote könnten die Risiken einer suchterzeugenden Gestaltung nicht wirksam ausgleichen. Sollte sich diese Einschätzung im weiteren Verfahren bestätigen, müsste Meta seine Plattformen grundlegend überarbeiten. Denkbar wären unter anderem standardmäßig deaktiviertes Autoplay, wirksamere Nutzungspausen oder weniger auf maximale Interaktion ausgerichtete Empfehlungssysteme. Dem Unternehmen drohen zudem Geldbußen von bis zu sechs Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes.

Alterskontrolle als technische Herausforderung

Die Diskussion über ein Mindestalter wirft zugleich praktische Fragen auf. Altersgrenzen können nur dann wirksam sein, wenn Plattformen das Alter ihrer Nutzerinnen und Nutzer zuverlässig überprüfen können. Die EU setzt dabei auf datenschutzfreundliche Lösungen. Eine wichtige Rolle könnte künftig die europäische digitale Brieftasche (EUDI Wallet) spielen, mit der Nutzerinnen und Nutzer ihr Mindestalter nachweisen können, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum an die Plattform übermitteln zu müssen. Ein solches System könnte nicht nur neue Altersgrenzen technisch umsetzen, sondern auch bereits bestehende Jugendschutzvorgaben wirksamer durchsetzen.

Europas neuer Regulierungsansatz

Die aktuellen Entwicklungen verdeutlichen einen grundlegenden Wandel der europäischen Digitalpolitik. Während sich die Regulierung bislang vor allem auf Inhalte konzentrierte, rückt nun das Design digitaler Plattformen selbst in den Mittelpunkt. Die EU verfolgt dabei einen präventiven Ansatz: Digitale Dienste sollen bereits so gestaltet sein, dass Risiken für Minderjährige möglichst gar nicht erst entstehen. Altersgerechte Voreinstellungen, transparente Empfehlungssysteme und weniger manipulative Designmechanismen sollen künftig ebenso selbstverständlich werden wie Datenschutz oder IT-Sicherheit.

Ob und in welcher Form ein europaweites Mindestalter eingeführt wird, ist derzeit noch offen. Die Europäische Kommission hat jedoch bereits angekündigt, nach der Sommerpause einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Parallel laufen die Verfahren gegen große Plattformen auf Grundlage des Digital Services Act weiter. Damit zeichnet sich ab, dass die europäische Digitalpolitik in den kommenden Jahren nicht nur den Zugang zu sozialen Netzwerken neu regeln, sondern auch deren grundlegende Funktionsweise verändern könnte. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen entwickelt sich damit zunehmend zu einem Leitprinzip der europäischen Plattformregulierung.