Das EuG bestätigt die Entscheidung der Europäischen Chemikalienagentur: Melamin, ein Stoff der regelmäßig in Plastikgeschirr vorkommt, kann gesundheitsgefährdend sein und bleibt zulässungspflichtig.
Melamin ist ein chemischer Stoff, der unter anderem für die Herstellung von robustem, leichtem Kunststoff verwendet wird – etwa bei Campinggeschirr, Kindertellern oder Küchenutensilien. In gebundener Form ist Melamin zunächst unbedenklich. Doch bei Hitze (etwa ab 70 Grad Celsius) und in Kombination mit säurehaltigen Lebensmitteln kann sich der Stoff aus dem Kunststoff lösen und in das Essen übergehen. In der Vergangenheit wurde Melamin mit gesundheitlichen Problemen wie Nierensteinen, Blasensteinen und sogar Krebs in Verbindung gebracht.
Wegen seiner Eigenschaften – nicht abbaubar, wasserlöslich, gesundheitsschädlich – wurde Melamin 2023 von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als „besonders besorgniserregender Stoff“ eingestuft. Diese Einstufung kann langfristig zu einem Zulassungsverfahren führen: Dann müssten Hersteller eine ausdrückliche Genehmigung einholen, um Melamin weiterhin verwenden zu dürfen. Zahlreiche Unternehmen, die Melamin herstellen oder verwenden – darunter deutsche, österreichische, belgische und US-amerikanische Firmen – hatten gegen die Entscheidung der ECHA geklagt. Sie wollten erreichen, dass Melamin nicht als besonders besorgniserregend eingestuft wird.
Das Gericht stellte klar:
Mit der Gerichtsentscheidung bleibt Melamin nicht verboten. Aber: Ab einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, vom Hersteller weitere Informationen zu erhalten. Gewerbliche Kunden und die Echa müssen informiert werden. Die Entscheidung kann mit Rechtsmitteln angegriffen werden.