Online-Sportwetten und Online-Glücksspiel sind längst Teil des öffentlichen Lebens. Doch was passiert mit verlorenen Einsätzen? Gerichte beschäftigen sich seit Jahren mit der Frage, ob Spieler ihr Geld zurückfordern können. Vor diesem Hintergrund möchte der Aufsatz unseres Rechtsreferendars die regulatorischen und rechtlichen Hintergründe der Thematik erläutern.
Wer aktuell Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft im Fernsehen schaut, merkt schnell: Online-Sportwetten und andere Formen von Online-Glücksspiel, wie Online-Casinos, werden intensiv beworben und scheinen in der Mitte der Gesellschaft angekommen zu sein. Gleichwohl gibt es seit Jahren regelmäßig Berichte über Urteile nationaler und europäischer Gerichte, welche im Kern die Frage zum Gegenstand haben, ob Spieler unter Umständen die beim Online-Glücksspiel verlorenen Spieleinsätze von den Anbietern zurückverlangen können. In diesem Zusammenhang hört man teilweise, dass eine Klagewelle erwartet wird, welche in ihren Zügen derjenige infolge des sogenannten Dieselskandals ähneln und die deutsche Justiz über Jahre beschäftigen könnte. Spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien und Prozessfinanzier werben teilweise intensiv um Online-Glücksspieler als potenzielle Mandanten und Kläger in entsprechenden Verfahren.
Dies wirkt auf den ersten Blick insofern widersprüchlich, als dass einerseits offensiv für ein Massengeschäft beworben wird, andererseits die Möglichkeit der Rückforderung in bestimmten Fällen zeigt, dass Online-Glücksspiel rechtlich nicht unproblematisch ist.
Zu dieser Undurchsichtigkeit der Sach- und Rechtslage trägt bei, dass gerichtliche Entscheidungen zu diesem Themenfeld nicht nur von Seiten nationaler Gerichte wie dem Bundesgerichtshof, sondern auch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ergehen.
Vor diesem Hintergrund möchte der Beitrag die regulatorischen und rechtlichen Hintergründe der Thematik erläutern, den Anlass und den Inhalt der wesentlichen gerichtlichen Verfahren übersichtsweise darstellen, auf die Rolle des Europarechts und des EuGH dabei eingehen und einen Ausblick auf die erwarteten Urteile geben.
Ausgangspunkt der Thematik ist die rechtliche Grauzone im Bereich des Online-Glücksspiels in Deutschland, in welcher die Anbieter von Online-Sportwetten und Online-Casinos im Zeitraum zwischen 2012 und Juli 2021 agierten.
Um den Hintergrund der möglichen Rückforderung von Spieleinsätzen zu verstehen, ist ein Blick auf die Entwicklung der Regulierung von Online-Glücksspiel in Deutschland nötig.
Mit Urteil vom 28. März 2006 kippte das Bundesverfassungsgericht das bis dahin geltende Glücksspielmonopol in Deutschland. Zugleich gab es dem Gesetzgeber auf, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben neu zu regeln.
Entsprechend dieser Vorgaben schlossen die Bundesländer den sogenannten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2008), welcher am 1. Januar 2008 in Kraft trat. Mit dem Inkrafttreten des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrags am 1. Juli 2012 (GlüStV 2012) wurde ein nächster Schritt in Richtung Liberalisierung getätigt, wonach das vormalige staatliche Wettmonopol für eine begrenzte Anzahl privater Anbieter durch eine Konzessionsmodell unter anderem für den Onlinemarkt geöffnet werden sollte. Während das Betreiben von Online-Casinos vollständig verbloben blieb, galt für Online-Sportwetten ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Allerdings wurde das daraufhin in Deutschland durchgeführte Konzessionsverfahren nach der Rechtsprechung den nötigen Anforderungen im Hinblick auf dessen Transparenz nicht gerecht. Aus diesem Grund wurde während des gesamten Geltungszeitraum des GlüStV 2012 privaten Anbietern keine einzige Konzession erteilt, was faktisch ein Totalverbot (auch) privater Online-Sportwettenanbieter zur Folge hatte. Diese Situation bestand im Wesentlichen bis zum Ende der Gültigkeit des GlüStV 2012 am 30. Juni 2021 (§ 35 Abs. 2 GlüStV 2012).
Gleichwohl entwickelte sich in Deutschland ein Markt für Online-Sportwetten und andere Online-Glücksspiele. Einige Anbieter missachteten das Verbot (mit Erlaubnisvorbehalt) nämlich und boten Glückspiele ohne die notwendige Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten nach dem GlüStV 2012 an.
Seitdem am 1. Juli 2021 der neue Glückspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) in Kraft trat, können nun für bisher illegale Glücksspiele im Internet, neben Online-Sportwetten auch Online-Casinos, unter bestimmten Auflagen Erlaubnisse erteilt werden. Dies bedeutet, dass eine Rückforderung von Einsätzen, die nach diesem Zeitpunkt getätigt wurden, wegen der Legalität der Online-Glücksspiele im Regelfall ausgeschlossen sein wird.
Auch soweit es um in Deutschland angebotenen Online-Glücksspiele geht, hat die Thematik gleichwohl eine internationale Dimension mit der Folge, dass neben dem deutschen Recht auch das Europarecht zu berücksichtigen ist. Bei Klagen auf Rückforderung von Einsätzen ergeben sich rechtliche Problemfelder daraus, dass die jeweiligen Anbieter von Online-Glücksspielen ihren Sitz regelmäßig nicht in Deutschland, sondern vielmehr im europäischen Ausland, etwa auf Malta, haben. Aufgrund dieser grenzüberschreitenden Dimension der Sachverhalte, stellen sich sowohl im Hinblick auf die Rückforderung von Einsätzen als auch im Hinblick auf die Vollstreckung von Urteilen gegen Anbieter mit Sitz im europäischen Ausland europarechtliche Fragen.
Obwohl im Kern das deutsche Recht maßgeblich ist, stellen sich mit der Thematik befassten deutschen Gerichten daher regelmäßig auch Fragen des Europarechts. Kommt es in einem Gerichtsverfahren vor einem deutschen Gericht zur Frage über die Auslegung von Europarecht, so hat das deutsche Gericht die Möglichkeit – in bestimmten Fällen auch die Pflicht – diese Frage dem EuGH im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens (Art. 267 AEUV) zur Entscheidung vorzulegen.
Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten und dem EuGH, in welchen rechtliche Fragestellungen rund um die Rückzahlung von Spieleinsätzen thematisiert werden.
Im Folgenden soll ein Überblick über die wichtigsten dieser Gerichtsverfahren gegeben werden, in denen bereits teilweise Entscheidungen ergangen sind, die oftmals aber noch auf eine Entscheidung warten.
Die zentrale Frage dieser Gerichtsverfahren lautet dabei, ob und unter welchen Voraussetzungen geleistete Einsätze bei Online-Glücksspiel zurückgefordert werden können. Zu berücksichtigen ist indes, dass aufgrund der dargelegten Regulierung unter dem GlüStV 2012 zwischen Online-Sportwetten und anderen Online-Glücksspielen (v.a. Online-Casinos) zu unterscheiden ist. Hinsichtlich der Frage nach der Rückforderung existiert in beiden Fällen bislang keine höchstrichterliche Entscheidung eines deutschen Gerichts. Dies ist vor allem auf die gängige Strategie von Anbietern zurückzuführen, eine drohende höchstrichterliche Entscheidung zu ihrem Nachteil – welche sodann als „Präzedenzentscheidung“ für andere Verfahren dienen könnte – durch den Einsatz prozessualer Mittel wie einer Revisionsrücknahme oder eines Rechtsmittelverzichts zu verhindern.
Vorlage- und Hinweisbeschluss des BGH vom 22. März bzw. 25. Juli 2024
Im Hinblick auf Online-Sportwetten hat der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Vorlage- und Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 die vorläufige Rechtsauffassung vertreten, dass Spieler einen Anspruch auf Rückforderung der geleisteten Einsätze für Online-Sportwetten auf Grundlage von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB haben können. Nach dieser Vorschrift ist derjenige, der etwas durch die Leistung eines anderen ohne rechtlichen Grund erlangt, zur Herausgabe verpflichtet. Nach Auffassung des BGH folgt die Nichtigkeit von Online-Sportwetten-Verträgen im Zeitraum zwischen 2012 und Juni 2021 aus § 134 BGB i.V.m. Art. 4 Abs. 4 und 5 GlüStV 2012, also aus einem Verstoß gegen das damalige Verbot von Online-Glücksspiel, soweit nicht eine Erlaubnis hierfür erteilt wurde.
Allerdings erging noch kein Urteil auf Grundlage dieser Rechtsauffassung des BGH. Grund dafür ist, dass rechtliche Unklarheit darüber besteht, ob diese Sichtweise auch mit dem Europarecht vereinbar ist. Eine Rückforderung von Einsätzen auf dieser Grundlage könnte insbesondere im Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV stehen. Dies hätte zur Folge, dass hiermit unvereinbare Normen unangewendet bleiben müssten und eine Rückforderung ausgeschlossen wäre. Vor diesem Hintergrund hat sich der 1. Zivilsenat des BGH in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen I ZR 90/23 am 25. Juli 2024 dazu entschlossen, dem EuGH bestimmte damit zusammenhängende Fragen im Wege eines Vorabentscheidungsverfahren zur Entscheidung vorzulegen. In dieser Sache geht es um die Klage eines Spielers auf Erstattung seiner Verluste gegen den Wettanbieter Tipico.
Laufendes EuGH-Vorabentscheidungsverfahren – Rs. C-530/24
Auf diese Vorlage des BGH hin läuft beim dem EuGH mit der Rechtssache C-530/24 („Tipico“) momentan das entsprechende Vorabentscheidungsverfahren. Gegenstand das Verfahren sind die beiden als zentral erachtete Vorlagefragen, ob die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV der zivilrechtlichen Behandlung von Online-Sportwetten-Verträgen als nichtig entgegensteht, wenn der Anbieter in Deutschland über keine deutsche Erlaubnis verfügte, und ob das nationale Erlaubniserfordernis als sogenanntes Schutzgesetz (vgl. § 823 Abs. 2 BGB) Ansprüche wegen unerlaubter Handlung tragen kann.
Auch wenn mit einer Entscheidung in diesem Verfahren frühestens im Sommer oder Herbst 2026 gerechnet wird, zeichnet sich in den am 19. März 2026 vorgelegten Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts Nicholas Emiliou die klare Tendenz einer Entscheidung ab, welche die Position der Spieler bei Klagen auf Rückerstattung ihrer erlittenen Verluste erheblich stärkt. Zwar sind die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts nur ein Vorschlag zur Entscheidung an den EuGH, allerdings schließt sich der EuGH diesen regelmäßig an, sodass diese von richtungsweisender Bedeutung sind.
EuGH-Urteil vom 16. April 2026 – Rs. C-440/23
Entschieden hat der EuGH hingegen bereits in dem Vorabentscheidungsverfahren Rs. C‑440/23 („European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten“) hinsichtlich der Rückforderung von verlorenen Einsätzen speziell bei Online-Casinos. In seinem Urteil vom 16. April 2026 entschied der EuGH auf die Vorlage eines maltesischen Gerichts hin, dass das Europarecht es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, bestimmte Online-Glücksspiele zu verbieten, auch wenn die betreffenden Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat über eine gültige Glücksspiellizenz verfügen. Hintergrund ist, dass die Mitgliedstaaten mangels unionsrechtlicher Harmonisierung einen weiten Ermessensspielraum bei der Festlegung des Schutzniveaus im Glücksspielsektor besitzen. Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs können insbesondere zum Schutz der Verbraucher und zur Bekämpfung von Spielsucht sowie illegalen Glücksspielmärkten gerechtfertigt sein. Das deutsche Verbot von virtuellen Automatenspielen und bestimmten Online-Wetten im Zeitraum vor dem 1. Juli 2021 war daher grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar. Weiter stellte der EuGH klar, dass die spätere Einführung eines Erlaubnissystems für Online-Glücksspiele die Rechtmäßigkeit des früheren Verbots nicht rückwirkend in Frage stellt. Ebenso steht das Unionsrecht der Feststellung der Nichtigkeit von Verträgen, die unter Verstoß gegen das damalige Verbot geschlossen wurden, nicht entgegen. Daraus kann sich nach nationalem Recht ein Anspruch auf Rückerstattung verlorener Spieleinsätze ergeben. Die Teilnahme des Verbrauchers an den Spielen begründet für sich genommen keinen Rechtsmissbrauch, selbst wenn der Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat ordnungsgemäß lizenziert war.
Angekündigte Grundsatzentscheidung des BGH (Az. I ZR 216/25)
Nachdem der EuGH im Verfahren C-440/23 sein Urteil gesprochen hatte, nahm der BGH das Verfahren mit dem Az. I ZR 216/25 wieder auf und setzte für den 17. September 2026 den Termin zur mündlichen Verhandlung an. Mit Beschluss vom 19. Mai 2026 machte der BGH diese Entscheidung zu einem sogenannten Leitentscheidungsverfahren. Dies meint, dass in diesem Verfahren wichtige Grundsatzfragen geklärt werden, welche auf sämtliche weiteren Gerichtsverfahren zur Rückforderung von Einsätzen bei Online-Casinos übertragen werden können. Zudem ist der BGH dadurch nicht mehr an den Willen der Klageparteien gebunden, so dass eine höchstrichterliche Entscheidung nicht mehr durch prozessuale Mitteln verhindert werden kann. Erwartet wird dabei eine Klärung der zentralen Rechtsfragen, ob es der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte entgegensteht, dass der Kläger zur klageweisen Rückforderung seiner Einsätze einen Prozessfinanzierungsvertrag abgeschlossen hat und die Forderung zur Sicherung an den Prozessfinanzierer abgetreten hat,
ob gemäß § 134 BGB aus einem Verstoß gegen das gesetzliche Verbot aus dem GlüStV 2012 die Nichtigkeit von abgeschlossenen Glücksspielverträgen über Online-Casinospiele resultiert mit der Folge, dass der Spieler seine Verluste grundsätzlich nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB zurückverlangen kann, ob einem solchen Rückzahlungsanspruch die Regelung des § 817 Satz 2 BGB entgegenstehen kann, wenn der Spieler die Illegalität des Glücksspiels kannte oder hätte kennen müssen, worauf es für die Verjährung eines etwaigen Rückzahlungsanspruchs ankommt, und, ob eine Spieler seine Verluste auch unter dem Aspekt des Schadensersatzes geltend machen kann. Mit dem entsprechenden Urteil des BGH wird im Herbst 2026 gerechnet.
In denjenigen Fällen, in denen Spieler von Online-Glücksspielen bereits ein Urteil auf Rückzahlung ihrer Einsätze gegen einen Anbieter errungen haben, ergeben sich gleichwohl regelmäßig Hindernisse bei der Vollstreckung, sofern der Anbieter nicht von sich aus die Einsätze zurückzahlt. Angesichts der großen Bedeutung der Glückspielindustrie für die Wirtschaft mancher Mitgliedstaaten, sind einzelne Mitgliedstaaten darum bemüht, die Geschäftsmodelle durch nationales Recht zu schützen, indem sie die Vollstreckung ausländischer Urteile hinsichtlich der Rückzahlung von Spieleinsätzen erschweren. Exemplarisch beschloss Malta im Juni 2023 mit der sogenannten „Bill No. 55“ ein Gesetz, dass die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile hinsichtlich der Rückforderung von Einsätzen bei Online-Glücksspiel explizit ausschließt. Problematisch ist dies insoweit, als dass die für eine Vollstreckung maßgeblichen Vermögenswerte des Anbieters vor allem im Staat dessen Sitzes liegen. Diese Problematik war Anlass für weitere Verfahren vor dem EuGH:
Laufendes EuGH-Vorabentscheidungsverfahren – Rs. 683/24
Am 16. Oktober 2023 legte das Handelsgericht Wien dem EuGH die Frage zur Vorlage vor, ob die Bill No. 55 der EU-Verordnung Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen entgegensteht (Rs. 683/24). Auch wenn ein Urteil auch in diesem Verfahren noch aussteht, hat EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou in seinen Schlussanträgen deutlich gemacht, dass er die maltesische Regelung für unzulässig hält. Schließt sich der EuGH diesen Ausführungen an, hat dies zur Folge, dass auch in Malta Urteile deutscher Gerichte zu Rückzahlungsansprüche der Spieler vollstreckt werden müssen.
EuGH-Urteil vom 21.05.2026 – Rs. 198/24
Im weiteren Kontext der Bill No. 55 stellte der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren Rs. 198/24 („Mr Green Limited“) mit Urteil vom 21. Mai 2026 klar, dass im Einzelfall auch eine vorläufige Pfändung von Konten des Glücksspielanbieters in anderen Mitgliedstaaten möglich sein kann, wenn die Rückzahlung der Verluste trotz rechtskräftigen Urteils nicht erfolgt.
Sowohl die bisher ergangenen Entscheidungen als auch die aufgrund von Schlussanträgen und Hinweisbeschlüssen zu erwartenden weiteren Entscheidungen weisen eine klare Tendenz zugunsten der Position von Spielern gegenüber den Anbieter von Online-Glücksspielen auf.
Wenngleich zentrale Entscheidungen noch ausstehen und bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung deutscher Gerichte besteht, kann indes im Einzelfall für Spieler Eile geboten sein. Nach der maßgeblichen Vorschrift des § 852 BGB verjähren Ansprüche auf Rückzahlung von Einsätzen regelmäßig in zehn Jahren von ihrer Entstehung an. Ein Spieler kann die Verjährung seiner Ansprüche allerdings verhindern, indem er rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen trifft.
Ob einem Spieler im Einzelfall eine Rückerstattung erlangen kann, bedarf einer ausführlichen rechtlichen Prüfung im Einzelfall und hängt von einer Vielzahl von Umständen wie dem Zeitpunkt des Online-Glücksspiels und der Nachweisbarkeit von Einsätzen ab. Insofern ist darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Beitrag lediglich um einen informatorischen Überblick handelt und das Team des Europe Direct Info-Points Europa Hamburg keine rechtliche Beratung im Einzelfall geben kann.