Die Europäische Union verschärft ihren Kurs gegenüber den großen Technologiekonzernen. Mit dem Digital Markets Act (DMA) verfügt sie erstmals über ein Instrument, das besonders mächtige digitale Plattformen unmittelbar reguliert. Die nun gegen Google verhängte Geldbuße von insgesamt 890 Millionen Euro zeigt, dass die neuen Vorgaben nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern von der Europäischen Kommission konsequent durchgesetzt werden.
Der DMA gehört gemeinsam mit dem Digital Services Act (DSA) zu den wichtigsten Digitalgesetzen der Europäischen Union. Während der DSA vor allem den Umgang mit Inhalten auf Online-Plattformen regelt und Nutzerinnen und Nutzer besser vor rechtswidrigen Inhalten schützen soll, richtet sich der DMA ausschließlich an sogenannte Gatekeeper.
Als Gatekeeper gelten Unternehmen, die zentrale digitale Dienste bereitstellen und dadurch eine Schlüsselstellung zwischen gewerblichen Anbietern und Endverbrauchern innehaben. Dazu zählen neben Google auch Konzerne wie Meta, Apple, Amazon oder Microsoft. Für sie gelten strengere Verhaltenspflichten als für gewöhnliche Marktteilnehmer, weil ihre Größe und ihre Kontrolle über zentrale Plattformen Wettbewerbern und Nutzern kaum Ausweichmöglichkeiten lassen.
Der DMA enthält dafür einen Katalog konkreter Ge- und Verbote, die faire Wettbewerbsbedingungen auf digitalen Märkten gewährleisten sollen. Dazu gehören unter anderem:
Verstöße können mit Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent.
Die aktuelle Entscheidung der Europäischen Kommission betrifft gleich zwei unterschiedliche Geschäftspraktiken von Google.
Zum einen wirft die Kommission dem Unternehmen vor, eigene Inhalte in den Suchergebnissen systematisch besser zu platzieren als Angebote konkurrierender Anbieter. So erschienen bei Suchanfragen – etwa nach Sportereignissen, Hotels, Flügen oder Restaurants – häufig zunächst von Google lizenzierte Informationskästen oder eigene Dienste an prominenter Stelle, während unabhängige Vergleichs- oder Informationsportale erst weiter unten angezeigt wurden. Nach Auffassung der Kommission verstößt dieses sogenannt "Self-Preferencing" gegen den DMA. Gatekeeper seien verpflichtet, transparente und diskriminierungsfreie Kriterien für das Ranking ihrer Suchergebnisse anzuwenden und eigene Angebote nicht gegenüber denen Dritter zu bevorzugen. Für diesen Verstoß verhängte die Kommission eine Geldbuße von 460 Millionen Euro.
Der zweite Vorwurf betrifft den Google Play Store. Nach den Vorgaben des DMA müssen App-Entwickler ihre Kunden kostenlos darüber informieren dürfen, wenn digitale Inhalte oder Dienstleistungen außerhalb des Play Stores günstiger angeboten werden. Außerdem müssen sie Nutzer ohne unangemessene Beschränkungen auf externe Webseiten oder alternative App-Stores weiterleiten können. Nach Ansicht der Kommission hinderte Google Entwickler jedoch daran, frei auf günstigere Bezugsquellen hinzuweisen oder erhob hierfür Gebühren, die über das nach dem DMA zulässige Maß hinausgingen. Verbraucherinnen und Verbraucher hätten dadurch häufig keine Kenntnis davon erhalten, dass sie digitale Produkte außerhalb des Google Play Stores günstiger erwerben könnten. Für diesen Verstoß verhängte die Kommission weitere 430 Millionen Euro.
Die Entscheidung verdeutlicht einen Wandel der europäischen Wettbewerbspolitik. Es handelt sich um eine der ersten großen Bußgeldentscheidungen, die ausdrücklich auf den DMA gestützt wird und nicht – wie frühere Verfahren gegen Google – primär auf klassisches Kartellrecht nach Art. 102 AEUV.
Der DMA wurde geschaffen, weil klassische Missbrauchsverfahren häufig viele Jahre dauern und die Dynamik digitaler Märkte nur begrenzt erfassen. Anders als das Wettbewerbsrecht knüpft der DMA nicht erst an einen nachgewiesenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung an. Stattdessen verpflichtet er Gatekeeper bereits im Vorfeld zu einem bestimmten Marktverhalten. Verstöße können deshalb unmittelbar sanktioniert werden, ohne dass die Europäische Kommission im Einzelnen nachweisen muss, dass das beanstandete Verhalten den Wettbewerb tatsächlich beeinträchtigt hat.
Gerade das Verbot des "Self-Preferencing" war bereits Gegenstand des bekannten Google-Shopping-Verfahrens, das die Europäische Kommission noch auf Grundlage des allgemeinen Wettbewerbsrechts führte und dessen Entscheidung später vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurde. Der DMA kodifiziert dieses Verbot nun ausdrücklich und erleichtert damit seine Durchsetzung erheblich. Dadurch erhält die Europäische Kommission deutlich weitreichendere Eingriffsmöglichkeiten gegenüber großen Plattformbetreibern. Die Regulierung verschiebt sich von einer nachträglichen Ahndung einzelner Wettbewerbsverstöße hin zu einer präventiven Marktaufsicht, die strukturelle Wettbewerbsprobleme bereits im Vorfeld verhindern soll.
Google weist die Vorwürfe zurück und kritisiert die Entscheidung der Kommission scharf. Nach Auffassung des Unternehmens verschlechtere die Umsetzung des DMA bestehende Dienste für europäische Nutzer. Um die Vorgaben einzuhalten, müssten beispielsweise bestimmte Suchfunktionen eingeschränkt oder Sicherheitsmechanismen im Play Store verändert werden. Google sieht darin keine Stärkung des Wettbewerbs, sondern eine Verschlechterung seiner Produkte.
Die Europäische Kommission vertritt hingegen die Auffassung, dass Transparenz, Wahlfreiheit und ein fairer Wettbewerb Vorrang haben müssen. Google wurde aufgefordert, die beanstandeten Praktiken innerhalb von 60 Tagen zu beenden. Andernfalls drohen zusätzlich regelmäßige Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Tagesumsatzes des Unternehmens.
Die Strafe gegen Google ist mehr als eine Sanktion gegen einen einzelnen Technologiekonzern. Sie markiert den Beginn einer neuen Phase europäischer Digitalregulierung. Mit dem Digital Markets Act verfügt die Europäische Union erstmals über ein Instrument, das die Spielregeln für digitale Märkte von vornherein festlegt und die Marktmacht sogenannter Gatekeeper präventiv begrenzen soll.
Ob dieser Regulierungsansatz langfristig zu mehr Innovation, größerem Wettbewerb und mehr Wahlfreiheit führt oder zugleich die Entwicklung digitaler Dienste erschwert, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Fest steht jedoch bereits heute: Der DMA entwickelt sich zunehmend zu einem wichtigen Instrument europäischer Digitalpolitik und dürfte das Verhältnis zwischen der Europäischen Union und den großen Technologiekonzernen prägen.