Bundesgerichtshof gegen Landgericht Hamburg

Russisch-usbekischer Milliardär darf EU-Rat verklagen

05.11.2026

Der Bundesgerichtshof hat mit kürzlich veröffentlichtem Beschluss vom 21. Oktober 2026 entschieden, dass der Präsident des Landgerichts Hamburg die Zustellung der Klage des russisch-usbekischen Milliardärs Alischer Usmanow gegen den EU-Rat nicht aufgrund politischer Bedenken der Bundesregierung blockieren durfte. 

Hintergrund

Der russisch-usbekische Milliardär Alischer Usmanow hatte vor dem Landgericht Hamburg gegen den EU-Rat auf Unterlassung geklagt, da er sich gegen ehrverletzende Behauptungen in der Begründung von EU-Sanktionen wehrte. Obwohl der zuständige Richter die Zustellung der Klage anordnete, blockierte der Präsident des LG Hamburg dies im März 2024. Er berief sich dabei auf politische Bedenken des Auswärtigen Amts sowie des Bundesamts für Justiz. Das OLG Hamburg hatte diese Blockade zunächst bestätigt.

Die Entscheidung des BGH

Der Bundesgerichtshof hob diese Blockade mit Beschluss vom 21. Oktober 2026 auf und rügte es scharf. Die Karlsruher Richter verwiesen auf die strikte Gewaltenteilung: Ein Gerichtspräsident dürfe sich nicht über gerichtliche Anordnungen hinwegsetzen und keine Weisungen aus der Exekutive (wie dem Auswärtigen Amt) entgegennehmen. Politische Empfehlungen der Regierung seien für unabhängige Prozessgerichte rechtlich nicht bindend.

Auswirkungen

Die Zivilklage Usmanows gegen den EU-Rat darf nun nicht länger blockiert werden und muss zugestellt werden. Das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg kann fortgesetzt werden. Obwohl Usmanow bereits im September 2026 von der Sanktionsliste gestrichen wurde, möchte er weiterhin vor einem deutschen Gericht durchsetzen, dass die verbliebenen Behauptungen von EU-Webseiten gelöscht werden. Zugleich setzt die Entscheidung des BGH ein klares Zeichen für die Unabhängigkeit der Justiz gegenüber politischer Einflussnahme.