EuGH zu Erstattungspflicht für Banken nach Phishing-Angriff

Banken müssen künftig sofort erstatten

19.10.2026

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 15. Oktober 2026 (Rechtssache C-70/25) entschieden, dass Banken bei Phishing-Betrug unautorisierte Überweisungen grundsätzlich sofort erstatten müssen, selbst wenn sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.

Hintergrund

Eine polnische Bankkundin war beim Online-Verkauf über einen Link auf eine täuschend echte Kopie ihrer Bank-Website gelockt worden. Nachdem Betrüger ihre dort eingegebenen Daten genutzt hatten, um rund 700 Euro von ihrem Konto zu stehlen, weigerte sich die Bank, den Schaden zu übernehmen. Das Institut berief sich darauf, die Frau habe grob fahrlässig gehandelt. Der Streit landete schließlich zur grundsätzlichen Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof.

Das Urteil des EuGH

Die Luxemburger Richter entschieden, dass Banken nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich unverzüglich erstatten müssen. Der bloße pauschale Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entbindet das Institut nicht von dieser Pflicht. Der EuGH legt ein striktes Zwei-Schritte-Verfahren fest: Die Bank muss dem Betrugsopfer das gestohlene Geld zuerst zurückzahlen. Will das Institut den Betrag danach vom Kunden zurückfordern, muss es in einem zweiten Schritt eindeutig beweisen, dass der Kunde den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit selbst verursacht hat.

Auswirkungen für Deutschland und die EU

Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz in der gesamten Europäischen Union massiv, da die Beweislast und das initiale finanzielle Risiko nun klar bei den Geldinstituten liegen. Besonders für deutsche Bankkunden ist das ein wichtiges Signal: Hierzulande verweigerten Banken und Sparkassen bei modernen Betrugsmaschen (wie SMS-Phishing oder gefälschten Freigaben in der Banking-App) bislang sehr oft direkt die Erstattung unter Verweis auf angebliche Fahrlässigkeit. Künftig müssen deutsche Banken im Zweifel zuerst zahlen und dann den Rechtsweg beschreiten und klagen, wenn sie das Geld vom Kunden zurückverlangen wollen.

Foto: Pexels/Sora Shimazaki