EuG kippt EU-Sanktionen gegen Mutter von Wagner-Chef

Verwandtschaft genügt nicht für Aufnahme auf Sanktionsliste

15.03.2023

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einer neuen Entscheidung (Urt. v. 08.03.2023 - T-212/22) die gegen die Mutter von Jewgeni Prigoschin, Kopf der paramilitärischen Schattenarmee Wagner, verhängten Sanktionen für rechtswidrig erklärt.


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Violetta Prigoschina klagte gegen die Aufnahme in die Sanktionsliste und erklärte über ihren Anwalt, dass ein reines Verwandtschaftsverhältnis keinen hinreichenden Anlass gebe. Zudem sei der Sanktionsbeschluss unrichtig begründet worden. Sie sei demnach nicht in die Wirtschaftsaktivitäten ihres Sohnes verwickelt. Daher verfehlen die Sanktionen auch ihr Ziel, die mittelbar ihren Sohn treffen sollen. Die EU war der Auffassung, Prigoschina unterstütze Handlungen und politische Strategien, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergrabe.  

Prigoschin ist russischer Oligarch und damit anfällig für Wirtschaftssanktionen. Er betreibt das Gastronomieunternehmen Konkord und steht im Verdacht, massiv vom System Putin profitiert zu haben. Prigoschins Wagner-Gruppe soll im Ukraine-Krieg eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, nicht zuletzt als Unterstützung der russischen Armee in der Schlacht um Bachmut. Dafür bedient sie sich einer perfiden Strategie: Sie ist dafür berüchtigt, verurteilte Straftäter zu rekrutieren und für ihre Zwecke zu verwenden – ohne Rücksicht auf hohe Opferzahlen.


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Aus Sicht der EU ergeben sich nun zwei Optionen: Art. 19 Abs. 3c) EUV, Art. 256 AEUV sowie Art. 56 EuGH-Satzung kann nun ein Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn die EU tatsächlich an ihrer Entscheidung festhält, dann wäre die schnellere Option aber wohl, einen erneuten Sanktionsbeschluss zu erlassen.