Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine durch russische Vermögenswerte

Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine

14.07.2022

Die EU-Kommission gibt ihre Zustimmung zu einem Pilotprojekt, nach welchem sich die EU mit den rechtlichen Möglichkeiten zur Wiederverwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte, die aufgrund von Verstößen gegen die EU-Sanktionen nach Russlands Einmarsch in der Ukraine beschlagnahmt werden könnten, befassen werde.

Damit macht die Kommission einen Vorschlag, die Beschlagnahmung eingefrorener Vermögenswerte im Zusammenhang mit schweren illegalen Aktivitäten und mutmaßlichen Kriminellen zu erleichtern, einschließlich derer, die die EU-Sanktionen gegen Russland umgehen. Der Vorschlag, der noch von den EU-Staats- und Regierungschefs gebilligt werden muss, würde die Verletzung von EU-Sanktionen in die Liste der Straftaten aufnehmen, wodurch eine Rechtsgrundlage für Straftaten und Strafmaßnahmen in der gesamten EU geschaffen würde.

Weitere Informationen finden Sie hier.