Aktionsplan für den KI-Kontinent

EU-Kommission veröffentlicht Aktionsplan für den KI-Kontinent

16.04.2025

Am 9. April hat die EU-Kommission einen Aktionsplan für den KI-Kontinent veröffentlicht. In diesem wird festgehalten, wie Europa zum "führenden Kontinent für Künstliche Intelligenz (KI)" aufsteigen soll.  Der Aktionsplan legt die Schlüsselbereiche fest, in denen die Anstrengungen verstärkt werden müssen, um Europa zu einem führenden KI-Kontinent zu machen.

„Künstliche Intelligenz steht im Mittelpunkt, um Europa wettbewerbsfähiger, sicherer und technologisch souveräner zu machen. Der globale Wettlauf um KI ist noch lange nicht vorbei. Zeit zu handeln ist jetzt“
sagte Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie.

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1. Aufbau einer groß angelegten KI-Daten- und Computerinfrastruktur  

Zentral sind die sogenannten "KI-Gigafabriken", in die die EU zusammen mit Unternehmen einige Milliarden Euro stecken will. Ziel ist es, die Rechenzentrums-Kapazität der EU in den nächsten fünf bis sieben Jahren mindestens zu verdreifachen, wobei hochgradig nachhaltige Rechenzentren Vorrang haben sollen. Bei den Gigafabriken handelt es sich um Großanlagen, die mit rund 100.000 hochmodernen KI-Chips ausgestattet sind, viermal mehr als die derzeitigen KI-Fabriken. Der InvestAI-Fonds der EU wird vier künftige KI-Gigafabriken in der EU finanzieren. Die neuen KI-Gigafabriken werden auf das Training der komplexesten, sehr großen KI-Modelle spezialisiert sein. Die durch InvestAI finanzierten Gigafabriken werden die weltweit größte öffentlich-private Partnerschaft für die Entwicklung vertrauenswürdiger KI sein. Sie sollen dem europäischen Modell der kooperativen, offenen Innovation dienen, wobei der Schwerpunkt auf komplexen industriellen und unternehmensrelevanten Anwendungen liegt. Ziel ist es, dass jedes Unternehmen, nicht nur die größten Akteure, Zugang zu großer Rechenleistung hat, um die Zukunft zu gestalten.

Um Anreize für Investitionen des Privatsektors in Cloud-Kapazitäten und Rechenzentren zu schaffen, wird die Kommission auch ein Gesetz zur Entwicklung von Cloud und KI vorschlagen.

2. Einrichtung von Data Labs

Die Förderung von KI-Innovationen erfordert auch den Zugang zu großen Mengen hochwertiger Daten. Ein wichtiges Element des Aktionsplans ist die Einrichtung von Data Labs. Diese sollen umfassende und hochwertige Datenmengen aus verschiedenen Quellen in KI-Fabriken zusammenführen und kuratieren. Im laufenden Jahr 2025 wird die Kommission dazu eine umfassende Strategie für die Datenunion veröffentlichen, um einen echten Binnenmarkt für Daten zu schaffen, mit dem KI-Lösungen ausgebaut werden können.

3. Entwicklung von Algorithmen und Förderung der Einführung von KI in strategischen EU-Sektoren

Um den Anteil von 13,5 Prozent in der KI-Nutzung zu erhöhen sowie zur Entwicklung maßgeschneiderter KI-Lösungen, zur Förderung ihrer industriellen Nutzung und zur vollständigen Übernahme im strategischen öffentlichen und privaten Sektor der EU wird die Kommission in den kommenden Monaten die Strategie „KI anwenden“ auf den Weg bringen.

4. Stärkung der KI-Kompetenzen und -Talente

Um den Bedarf an KI-Talenten zu decken, wird die Kommission die internationale Rekrutierung hochqualifizierter KI-Expert:innen und -Forscher:innen durch Initiativen wie den Talentpool, die Marie-Skłodowska-Curie-Aktion "MSCA Choose Europe" und die KI-Stipendienprogramme der künftigen KI-Fachakademie erleichtern. Die Unterstützung für die Umschulung auf KI wird auch durch die europäischen digitalen Innovationszentren (Digital Innovation Hubs) erleichtert.

5. Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Das KI-Gesetz stärkt das Vertrauen der Bürger in die Technologie und bietet Investoren und Unternehmern die Rechtssicherheit, die sie benötigen, um KI in ganz Europa auszubauen und einzusetzen. Die Kommission will einen Service Desk für KI-Gesetze einrichten, um Unternehmen bei der Einhaltung des KI-Gesetzes zu unterstützen. Dieser soll als zentrale Anlaufstelle für Informationen und Leitlinien zum KI-Gesetz dienen.