700 Millionen Strafe für Meta und Apple

Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte

24.04.2025

Erstmalig verhängt die EU Strafen wegen Verstößen gegen das neue Gesetz über digitale Märkte (DMA). Die Kommission ordnete gegen die US-Techkonzerne Apple und Meta Strafzahlungen in Höhe von 500 Millionen und 200 Millionen Euro an. Die Unternehmen haben nach Ansicht der Kommission gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen. Die Strafen können noch juristisch angefochten werden.

Das Gesetz über digitale Dienste im Überblick

Das Gesetz über digitale Märkte legt eine Reihe klar definierter objektiver Kriterien für die Einstufung einer großen Online-Plattform als „Gatekeeper“ fest und stellt sicher, dass es auf diesen Plattformen fair zugeht und Raum für Bestreitbarkeit bleibt. Das Gesetz über digitale Märkte ist eines der Kernelemente der EU-Digitalstrategie. 

Der DMA soll die Marktmacht großer Plattformen begrenzen. Ziel ist es, durch einen harmonisierten Regulierungsrahmen Fairness und Wettbewerb im europäischen digitalen Binnenmarkt sicherzustellen. 

Gatekeeper sind große digitale Plattformen, die vordefinierte digitale Dienste („zentrale Plattformdienste“) anbieten, wie Suchmaschinen, App-Stores und Messenger. Ein Betreiber zentraler Plattformdienste wird als ,,Gatekeeper'' benannt, wenn er nach Art. 3 Abs. 1 DMA

  1. erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat,
  2. einen zentralen Plattformdienst betreibt, der gewerblichen Nutzern als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern dient, und
  3. hinsichtlich seiner Tätigkeiten eine gefestigte und dauerhafte Position innehat oder absehbar ist, dass er eine solche Position in naher Zukunft erlangen wird.

Am 6. September 2023 benannte die Europäische Kommission erstmals sechs – Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft. 

Den Gatekeepern werden besondere Verbote oder Verhaltenspflichten auferlegt. Dabei geht es um Selbstbegünstigungsverbote, Regelungen zur Datennutzung und zur Dateninteroperabilität bis hin zu Diskriminierungsverboten und fairen Bedingungen. 

Wer sich nicht an den DMA hält, muss mit drastischen Sanktionen rechnen. Der Rechtstext sieht die Möglichkeit vor, Strafen von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen. Bei Wiederholungstätern kann dieser Satz auf 20% steigen

europe-gf3a802639_1920_Pixabay.jpg

Die Entscheidungen der Kommission

Konkret sollen die US-Unternehmen nach Ansicht der Kommission gegen die Artikel 5 und 6 des DMA verstoßen haben.

Das Verfahren gegen Apple

Nach dem DMA sollten App-Entwickler, die ihre Apps über den App Store von Apple vertreiben, in der Lage sein, ihre Kundinnen und Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Store zu informieren, sie dorthin zu leiten und ihnen den Kauf zu ermöglichen. Aus Sicht der Kommission komme Apple dieser Verpflichtung nicht nach.

Das Verfahren gegen Meta

Nach dem DMA müssen Torwächter (Gatekeeper) die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer für die Kombination ihrer persönlichen Daten zwischen Diensten einholen. Wer nicht zustimmt, muss Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative haben. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass das „Consent or Pay“ Modell, das Meta im November 2023 eingeführt hatte, nicht mit dem DMA vereinbar sei.

Wie geht es weiter?

Apple und Meta müssen den Entscheidungen der Kommission innerhalb von 60 Tagen nachkommen, andernfalls drohen Zwangsgelder. Die Kommission setzt ihre Gespräche mit den beiden Unternehmen fort, um die Einhaltung der Kommissionsentscheidungen und des DMA im Allgemeinen sicherzustellen.

Apple hat bereits angekündigt, die Strafe juristisch anzufechten. Das Unternehmen hält das Vorgehen der Kommission für unfair. Es werde gezwungen, Technologie kostenlos abzugeben.

Die Entscheidungen der Kommission könnten sich auf die aktuellen Spannungen zwischen den USA und der EU auswirken. Der republikanische Vorsitzende der US-Bundeshandelskommission (FTC), Andrew Ferguson, sagte kürzlich bei einer Veranstaltung, es sehe so aus, als sei der Digital Markets Act (DMA) eine Form der Besteuerung amerikanischer Unternehmen. 

Die EU betont hingegen, dass Verfahren gegen amerikanische Techkonzerne nicht mit den aktuellen Spannungen mit Washington wegen des Zollstreits im Zusammenhang stehen.