Millionenstrafe für Airlines bestätigt

EuGH weist Klagen von 13 Fluggesellschaften zurück

03.03.2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine der größten Kartellstrafen der EU-Geschichte bestätigt. Insgesamt müssen 13 Fluggesellschaften rund 776 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Die Airlines hatten gegen ein früheres Urteil geklagt – doch der EuGH wies ihre Rechtsmittel nun fast vollständig zurück. Damit bleiben die Sanktionen der Europäischen Kommission weitgehend bestehen.

Jahrelange Preisabsprachen im Luftfrachtgeschäft

Hintergrund der Strafen ist ein Luftfrachtkartell, das zwischen 1999 und 2006 aktiv war. Mehrere Fluggesellschaften hatten sich über wichtige Preisbestandteile abgesprochen. Dazu gehörten unter anderem Treibstoff- und Sicherheitszuschläge bei Luftfrachttransporten. Gleichzeitig weigerten sich die Unternehmen, Spediteuren Provisionen auf diese Zuschläge zu zahlen. Nach Ansicht der EU-Kommission verstießen diese Absprachen gegen die europäischen Wettbewerbsregeln, die Kartelle und Preisabsprachen ausdrücklich verbieten.

Nur ein kleiner Erfolg für eine Airline

Lediglich eine Fluggesellschaft konnte einen kleinen Erfolg erzielen: Bei der SAS Cargo Group stellten die Richter Fehler bei der Berechnung der Geldbuße fest, weshalb ihre Strafe etwas reduziert wurde. Für alle anderen beteiligten Airlines blieben die Bußgelder jedoch bestehen.
Die deutsche Lufthansa musste trotz Beteiligung am Verfahren keine Geldbuße zahlen, da sie zuvor als sogenannte Kronzeugin mit den Behörden zusammengearbeitet und das Kartell offengelegt hatte.

Streit dauert schon über zehn Jahre

Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit über einem Jahrzehnt hin. Bereits 2010 hatte die EU-Kommission erstmals hohe Bußgelder verhängt. Nachdem ein Gericht Teile der Entscheidung wegen formaler Fehler aufgehoben hatte, erließ die Kommission 2017 einen neuen Beschluss. Auch dagegen klagten die Fluggesellschaften – letztlich ohne Erfolg.
Mit dem Urteil des EuGH ist der Fall nun weitgehend abgeschlossen und ein deutliches Signal gesetzt: Kartellabsprachen werden in der EU konsequent geahndet.