Der Europäische Gerichshof (EuGH) hat am 21. April 2026 geurteilt, dass das ungarische "Anti-LGBTQ-Gesetz" gegen grundlegende Werte und Rechte der Europäischen Union verstößt. Mit der Argumentation betritt der EuGH Neuland im Unionsrecht.
Gegenstand des Verfahrens war der informell als "Anti-LGBTQ-Gesetz" bezeichnete Rechtsakt in Ungarn. Demnach sind Informationen über Homosexualität und Transidentität in Ungarn für Minderjährige verboten. Dies hat zur Folge, dass diese Themen etwa im Schulunterricht nicht angesprochen werden dürfen. Zudem dürfen etwa Bücher, die gleichgeschlechtliche Paare darstellen, in Buchhandlungen nur eingeschweißt an Erwachsene verkauft werden, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche in den Büchern blättern.
Die Europäische Kommission hielt die Regelungen des Gesetzes für diskriminierend und erhob deswegen eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn.
Der EuGH gab der EU-Kommission mit dem Urteil vom 21. April 2026 Recht. Ungarns Gesetz verstößt demnach nicht nur gegen die europäischen Grundrechte aus der Grundrechtecharta, sondern verstößt darüberhinaus gegen die Grundwerte der EU schlechthin. Es stehe wörtlich im Widerspruch "zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet". Einen solchen Verstoß gegen die Grundwerte der EU stellte der EuGH mit dem Urteil dabei zum ersten Mal fest.
Bei näherer rechtliche Betrachtung handelt es sich bei dem Verstoß gegen die Grundwerte der EU um die erstmalige Feststellung eines Verstoßes gegen Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union (EUV) durch einen Mitgliedstaat. Dies ist insofern beachtenswert, als dass der Artikel 2 EUV an sich keine Beachtungspflichten für Mitgliedstaaten, sondern Werte der Europäischen Union benennt. Damit misst der EuGH den EU-Verträgen eine einer Verfassung ähnliche Stellung bei, welche grundlegende Prinzipien für die Rechtssetzung und -anwendung in den Mitgliedstaaten aufstellt.
Eingeführt wurde das Gesetz damals unter der Regierung des ehemaligen Ministerpräsidenten Victor Orbán, der bei der Parlamentswahl im April abgewählt wurde und sich anschließend aus der Politik zurückzog. Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, wie die neue ungarische Regierung mit dem Urteil des EuGH umgeht und ob sie das "Anti-LGBTQ-Gesetz" aufhebt oder zumindest abmildert. Der neue Ministerpräsident Peter Magyar wird als christlich-konservativ eingeordnet und hatte LGBTQ-Themen im Wahlkampf keine nennenswerte Bedeutung beigemessen.