EuGH zu Werbebeschränkungen für verschreibungspflichtige Medikamente

Urteil in der In der Rechtssache C‑517/23

06.03.2025

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 27. Februar 2025 entschieden, dass nationale Regelungen, die bestimmten Werbeaktionen für verschreibungspflichtige Medikamente Grenzen setzen, mit dem EU-Recht vereinbar sind. Dieses Urteil stärkt die Position nationaler Gesetzgeber und ermöglicht es ihnen, Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor potenziell irreführender Werbung zu ergreifen.


pexels-karolina-grabowska-4084639
Der Fall DocMorris und die deutschen Vorschriften

Im konkreten Fall hatte die niederländische Versandapotheke DocMorris seit 2012 verschiedene Rabattaktionen für deutsche Kunden angeboten. Diese umfassten direkte Preisnachlässe oder Geldprämien beim Kauf von rezeptpflichtigen Medikamenten sowie Gutscheine für weitere, nicht verschreibungspflichtige Produkte. Die Apothekerkammer Nordrhein sah darin einen Verstoß gegen deutsche Vorschriften und erwirkte vor dem Landgericht Köln einstweilige Verfügungen gegen DocMorris.

EuGH-Bewertung: Schutz der Verbraucher im Mittelpunkt

Der EuGH stellte nun klar, dass Mitgliedstaaten solche Werbeaktionen verbieten dürfen, insbesondere wenn sie Gutscheine für den Erwerb nicht verschreibungspflichtiger Produkte umfassen. Dies dient dem Verbraucherschutz, da solche Praktiken die Entscheidung der Verbraucher über den notwendigen Erwerb von Arzneimitteln beeinflussen könnten. Der Gerichtshof betonte, dass solche Werbemaßnahmen eine unzulässige Anreizung darstellen können.

Spannungsfeld zwischen Binnenmarkt und nationaler Regulierung

Das Urteil zeigt erneut das Spannungsfeld zwischen den Prinzipien des EU-Binnenmarkts und dem Schutz nationaler Regelungen im Gesundheitsbereich. Während Unternehmen wie DocMorris auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU pochen, behalten die Mitgliedstaaten ein gewisses Maß an Kontrolle über sensible Bereiche wie die Arzneimittelversorgung. Die Entscheidung des EuGH bekräftigt, dass Gesundheits- und Verbraucherschutz in bestimmten Fällen Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben kann.

Bedeutung des Urteils für die Gesundheitsbranche

Die Entscheidung stärkt die Position nationaler Regelungen im Hinblick auf Werbebeschränkungen für verschreibungspflichtige Medikamente und betont die Bedeutung des Verbraucherschutzes im Gesundheitswesen. Insbesondere Apotheken und Pharmaunternehmen müssen sich künftig darauf einstellen, dass EU-rechtliche Vorgaben nicht zwingend den Vorrang vor nationalen Schutzmaßnahmen haben, sofern diese verhältnismäßig und am Verbraucherschutz orientiert sind.