Widerrufsrecht für Verbraucher bei kostenpflichtiger Umwandlung eines Abos

Kein erneutes Widerrufsrecht

09.10.2023

Der Europäische Gerichtshof hat zur Umwandlung von kostenlosen in kostenpflichte online-Abos Stellung genommen. Auslöser war ein Rechtsstreit in Österreich.

Der EuGH hat mit Urteil vom 5.10.2023 (Az. C-565/22) entschieden, dass Verbraucher ein im Fernabsatz abgeschlossenes kostenloses Abo mit anschließender automatischer Verlängerung nur ein einziges Mal widerrufen dürfen. Nach Übergang von der kostenlosen Probe in die kostenpflichtige Nutzungsphase entsteht laut dem EUGH grundsätzlich kein erneutes Widerrufsrecht. Ausnahmsweise kann dies jedoch der Fall sein, wenn der Verbraucher bei Vertragsschluss im unzureichenden Maße über die Gesamtkosten des Abonnements aufgeklärt wurden. Das Urteil des EuGH beendete einen Rechtsstreit zwischen dem österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem Unternehmen Sofatutor GmbH. Dieses Unternehmen ist Betreiberin einer Internet-Lernplattform für Schülerinnen und Schüler in Österreich.

Stein des Anstoßes für den rechtlichen Diskurs vor dem österreichischen obersten Gerichtshof sind die in den Abonnement-Verträgen von Sofatutor enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese räumen dem Kunden bei erstmaliger Buchung während einer kostenlosen Testphase von 30 Tagen ab Vertragsschluss ein jederzeitiges kostenloses Kündigungsrecht ein. Nach Ablauf der 30-tägigen Testphase verlängert sich das Abo automatisch um die zuvor vereinbarte Vertragslaufzeit und wird für die Schüler kostenpflichtig. 

Die Entscheidung des EuGH hat zur Folge, dass Verbraucher nur im Ausnahmefall, nämlich bei unzureichender Aufklärung über die Gesamtkosten der automatischen Abo-Verlängerung entfliehen können. Die Devise lautet also, nie den Verlängerungstag des kostenpflichtigen Folgeabos aus dem Blick verlieren.