Die Europäische Union trifft derzeit verschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der CORONA-Pandemie. Diese Maßnahmen betreffen zuvorderst:
Hinweise, wie, wohin und unter welchen Bedingungen Sie in andere EU-Länder reisen können, finden Sie unter
Bitte beachten Sie darüber hinaus auch die Informationen des Auswärtigen Amtes:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Eine zentrale Rolle spielt vor allem das schon zuvor, unabhängig von der Corona-Krise implementierte EU-Katastrophenschutzverfahren, über das einzelne Länder (auch nicht EU-Staaten) Hilfe in einem Katastrophenfall ersuchen können.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) schützt und fördert die Gesundheit von Mensch und Tier durch die Bewertung und Überwachung von Arzneimitteln innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Die wichtigsten Aufgaben der Agentur sind die Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in der EU. Unternehmen beantragen dort eine einzige Genehmigung für das Inverkehrbringen, die von der Europäischen Kommission ausgestellt wird. Wird die Genehmigung erteilt, kann das Arzneimittel in der gesamten EU und im EWR vertrieben werden. Angesichts des breiten Anwendungsbereichs des zentralisierten Verfahrens werden die meisten in Europa vermarkteten Arzneimittel von der EMA zugelassen.
Die Agentur
Neben Hilfslieferungen zwischen den einzelnen EU-Staaten zeigen sich diese untereinander solidarisch, indem weniger stark betroffene oder jedenfalls noch nicht überlastete Staaten auch Patient:innen aus den stark betroffenen Regionen aufnehmen, insbesondere aus Frankreich und Italien.
So haben bisher vor allem verschiedene Krankenhäuser in Deutschland Patient:innen aus Frankreich und Italien aufgenommen.
Auch einzelne Unternehmen zeigen sich solidarisch und treffen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus. So stellen einige Betriebe ihre Prodution auf dringend benötigte medizinische Hilfsmittel um. Um einige Beispiele zu nennen:
Die EU-Kommission geht weiter gegen die Verbreitung von Falsch- und Desinformation in Bezug auf die Coronavirus-Pandemie vor. Dazu hat sie eine neue Website mit Faktenchecks zu gängigen Mythen gestartet. Zudem arbeitet die Kommission weiterhin eng mit Online-Plattformen wie Google, Facebook, Twitter, Microsoft oder Mozilla zusammen.
Die Plattformen, die alle den Verhaltenskodex für den Bereich der Desinformation unterzeichnet haben, berichteten, dass die Schritte, die sie in den letzten Wochen unternommen haben, zu einem verbesserten Zugang zu verlässlichen Informationen (wie z.B. der WHO oder nationalen Gesundheitsbehörden) sowie zur Herabstufung und Entfernung schädlicher Inhalte beigetragen haben. Die Plattformen bestätigten, dass sie weiterhin falsche und schädliche Informationen hauptsächlich in Gesundheitsfragen beobachten, die sie in großen Mengen entfernen.
Darüber hinaus sind die Unternehmen dazu aufgefordert, relevante Daten mit Forschern und Faktenprüfern zu teilen, mit den Behörden in allen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und Beispiele der entfernten Inhalte zu zeigen.
Die Kommission hat auf ihrer Website zur EU-Krisenreaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus einen speziellen Abschnitt über die Bekämpfung von Desinformation im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. Die Seite bietet Material zur Bekämpfung von Mythen und die Überprüfung von Fakten.
Parallel dazu hat auch der Europäische Auswärtige Dienst daran gearbeitet, die Verbreitung von Desinformationen über die Pandemie von externen Quellen und externen Akteuren zu analysieren und aufzudecken.
In einer Rede vor dem Europäischen Parlament am 16.04.2020 appellierte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, nochmals ausdrücklich an den europäischen Zusammenhalt während und nach der Krise.
Zu Beginn habe gerade Italien nicht rechtzeitig Unterstützung bekommen. „Es ist richtig, dass Europa als Ganzes sich dafür aus tiefstem Herzen entschuldigt“, sagte sie. Seitdem habe die EU jedoch in beispielloser Weise reagiert und Unterstützung im Wert von drei Billionen Euro mobilisiert. „Eine solch umfassende Antwort gibt es sonst nirgendwo in der Welt“, betonte die Kommissionspräsidentin, die insbesondere die Solidarität und Empathie der Menschen in ganz Europa würdigte.
Tatsächlich ist die Liste solidarischer Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten mittlerweile sehr lang. Zuletzt hat beispielsweise auch Rumänien Ärzt:innen und Krankenpfleger:innen nach Bergamo entsandt. Österreich, Tschechien, Deutschland, Frankreich und Polen haben insbesondere in die stark betroffenen Länder Italien und Spanien Schutzmaterial geliefert.
Eine nicht abschließende Übersicht der verschiedenen Akte der Solidarität findet sich unter https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response/coronavirus-european-solidarity-action_de#momentaufnahmen-der-europischen-solidaritt.
Auch mit Blick auf die Zukunft darf die Symbolwirkung solidarischer Maßnahmen in der aktuellen Not nicht vernachlässigt werden. So stellten auch die österreichischen Behörden im Zusammenhang mit der Aufnahme dreier Intensivpatient:innen aus Frankreich und elf aus Italien fest: „Angesichts der dramatischen Lage ist dies nur ein kleiner Beitrag, aber es ist symbolisch wichtig, dass wir Europa unterstützen“.
Die jetzigen Maßnahmen müssen und können auch dazu beitragen, dass keine Zweifel am europäischen Zusammenhalt für die Zukunft aufkommen, wenn nämlich Europa die wirtschaftlichen Folgen der Krise bewältigen muss.
Auch von der Leyen wagte einen Blick in die Zukunft und stellte fest, „Die Krise ist symmetrisch, die Erholung wird es nicht sein. Es ist ja nicht nur das Virus, das uns trifft, sondern auch der wirtschaftliche Schock, der uns Schaden zufügt. Einige Regionen werden wieder auf die Beine kommen, andere werden eine schwierigere Zeit haben. Daher werden die Prinzipien von Zusammenhalt und Ausgleich wichtiger denn je sein.“
Am 15. April wurde in Brüssel ein von der Kommission in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten des Europäischen Rates erstellter Fahrplan („Roadmap“) für die schrittweise Aufhebung der infolge der Ausbreitung des Coronavirus getroffenen Eindämmungsmaßnahmen vorgestellt. Der Fahrplan stellt eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten für die Aufhebung der restriktiven Maßnahmen im Rahmen einer koordinierten Strategie dar. Er stützt sich auf das Fachwissen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und des Gremiums wissenschaftlicher Sachverständiger, das die Kommission in Bezug auf das Coronavirus berät. Es werden zentrale Grundsätze festgelegt und konkrete Empfehlungen ausgesprochen.
So sollen der Entscheidung der einzelnen Länder für die Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen folgende Kriterien zugrunde liegen:
Zwar müsse jeder Mitgliedstaat unter Berücksichtigung seiner Lage selbst über Zeitrahmen und Modalitäten der Aufhebung entscheiden. Diese Entscheidungen sollten jedoch nach einem gemeinsamen europäischen Rahmen erfolgen. Grundlagen dieses Rahmens seien, dass wissenschaftliche Erkenntnisse mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit im Mittelpunkt stünden und eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten stattzufinden habe. Der Respekt und die Solidarität gebiete es zudem, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission über die Aufhebung von Maßnahmen unterrichtet und deren Standpunkte berücksichtigt würden.
Die schrittweise Aufhebung der Maßnahmen müsse zudem von bestimmten Maßnahmen begleitet werden wie etwa der Erhebung harmonisierter Daten, der Entwicklung eines robusten Meldesystems zur Ermittlung von Kontaktpersonen, der Ausweitung der Testkapazitäten, des weiteren Ausbaus der Kapazitäten für die Bereitstellung medizinischer und persönlicher Schutzausrüstung oder der Entwicklung sicherer und wirksamer Behandlungen und Arzneimittel.
Zuletzt enthält der Fahrplan auch einen Katalog konkreter Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. So solle beispielsweise die Aufhebung jedenfalls nur Schrittweise erfolgen, um deren Wirkung messen zu können. Allgemeine Maßnahmen sollten nach und nach durch gezielte Maßnahmen ersetzt und Grenzkontrollen in koordinierter Weise aufgehoben werden. Bei der Wiedererlaubnis von Menschenansammlungen seien deren Besonderheiten, insbesondere im Hinblick auf Größe und Zweck zu berücksichtigen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte zu dem Fahrplan: „Die Rettung von Menschenleben und der Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor dem Coronavirus haben für uns absoluten Vorrang. Zugleich müssen wir nun nach vorne schauen und uns auf den Schutz von Existenzgrundlagen konzentrieren. Obwohl die Bedingungen in den Mitgliedstaaten weiterhin sehr unterschiedlich sind, fragen sich alle Europäerinnen und Europäer zu Recht, wann und in welcher Reihenfolge die Eindämmungsmaßnahmen aufgehoben werden können. Für eine verantwortungsvolle Planung vor Ort und eine umsichtige Interessenabwägung zwischen dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und dem Funktionieren unserer Gesellschaften bedarf es einer soliden Basis.“
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung. Den gesamten gemeinsamen Fahrplan finden sie hier.
Die Generaldirektion Gesundheit (DG SANTE) der Europäischen Kommission hat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und mit den Akteuren der Lebensmittelkette, eine Reihe von Fragen und Antworten zu COVID-19 und zur Lebensmittelsicherheit erstellt. Die Q&A sind nun online verfügbar unter:
https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/biosafety_crisis_covid19_qandas_de.pdf
Weitere sprachliche Versionen und Informationen sind hier zu finden.
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